Bienenstocklufttherapie: Voraussetzungen in der Imkerei

Wer Bienenstockluft im Rahmen der Apitherapie nutzen möchte, benötigt dafür Bienenvölker – diese Voraussetzung erfüllt jeder Imker. Für den bestmöglichen therapeutischen Nutzen müssen jedoch weitere bestimmte Kriterien erfüllt sein. Das gilt insbesondere für eine professionelle Nutzung der Bienenstocklufttherapie. Welche Kriterien das sind und welche Voraussetzungen aus imkerischer Sicht erfüllt sein müssen, erklären wir in diesem Artikel.

Was muss ich als Imker bei der Nutzung von Stockluft beachten?

Bei der Bienenstocklufttherapie inhalieren Patienten die Stockluft direkt aus der Bienenbeute. In dieser Luft sind verschiedene wirksame Bestandteile aus dem Bienenstock gelöst, wie zum Beispiel Propolis, Bienenwachs, Honig und Blütenpollen. Wie die gewünschten Wirkstoffe können sich aber auch unerwünschte Stoffe in der Bienenstockluft lösen. Für eine sichere und erfolgreiche Nutzung von Bienenstockluft zu therapeutischen Zwecken gelten daher Standards für folgende Bereiche:

  1. Eigenschaften und Herkunft der Bienenvölker
  2. Betriebsmittel
  3. Hygiene und Desinfektion
  4. Bienenwachs und Wabenbau
  5. Fütterung
  6. Varroabehandlung
  7. Standortzertifizierung

1. Eigenschaften und Herkunft der Bienenvölker zur Stocklufttherapie

Grundsätzlich sollten bei der Bienenstocklufttherapie ausschließlich gesunde und vitale Völker zum Einsatz kommen, die aus einer BIO oder Apitherapie-zertifizerten Imkerei stammen. Auch Kunstschwärme mit mindestens 2 kg Bienenmasse und einer jungen, leistungsstarken Königin können genutzt werden.

Damit ein Bienenvolk als Therapievolk genutzt werden kann, muss es den Brutraum und mindestens eine Zarge als Honigraum besetzen und sich aus ausreichend mit Propolis versorgen können. Vom Schwärmen geschwächte Völker dürfen nicht für die Bienenstocklufttherapie genutzt werden und müssen durch stärkere Völker ersetzt werden. Weisellose Völker dürfen erst nach einer erfolgreichen Neubeweiselung wieder eingesetzt werden.

2. Zulässige Betriebsmittel

Um unerwünschte oder sogar schädliche Stoffe in der Stockluft zu vermeiden, spielt die Wahl der Betriebsmittel eine wichtige Rolle. Dabei gelten folgende Vorgaben:

  • Beuten dürfen ausschließlich aus Naturstoffen bestehen und dürfen auch keine Fremdteile aus Kunststoff oder anderen künstlichen Materialien enthalten.
  • Leime und Anstriche für Beuten müssen schadstofffrei sein – zulässig sind beispielsweise Naturfarben auf Lein- oder Holzölbasis.

3. Hygiene und Desinfektion

Für eine sichere therapeutische Nutzung der Bienenvölker ist Hygiene besonders wichtig. Mindestens ein Mal pro Jahr muss das Beutenmaterial gereinigt werden. Dies geschieht durch Dampfbehandlung oder Abflammen. Vor Beginn der Stockluft-Saison wird jedes Bienenvolk in eine gereinigte und desinfizierte Beute umgesetzt.

4. Bienenwachs und Wabenbau

Die Wachsqualität spielt bei Therapievölkern eine große Rolle. Hier kann es zu Kontaminationen mit Schadstoffen kommen. Deshalb gelten für die Stockluft-Imkerei besonders hohe Standards:

  • Um Kontaminationen auszuschließen, ist ein eigener Wachskreislauf zwingend erforderlich.
  • Neuwachs kann aus Entdeckelungswachs oder Drohnenwaben gewonnen werden.
  • Verfälschungen und Rückstände sind durch regelmäßige Analysen auszuschließen. Als Referenz gilt dabei das Zertifikat „Food QM“.
  • Wer sein Eigenwachs nicht selber umarbeiten kann oder möchte, kann auf Bio-zertifizierte Dienstleister zurückgreifen und sein eigenes Wachs verarbeiten lassen.
  • Für den Wabenbau kommen Mittelwände aus dem eigenem Wachskreislauf mit BIO-Nachweis infrage.
  • Naturwabenbau mit Anfangsstreifen aus Eigenwachs oder ohne Anfangsstreifen ist ebenfalls zulässig.

5. Fütterung

Wenn im Sommer der letzte Honig geerntet ist, benötigen die Bienen ausreichend Futterreserven für den Winter. Diese Reserven können Imker üblicherweise auf unterschiedliche Weise sicherstellen. Bei Völkern für die Stocklufttherapie gilt, dass mindestens 50 % der Futterreserven Honig sein müssen. Hierfür können beispielsweise verdeckelte Honigwaben bei der Ernte zurückgestellt und im Bedarfsfall in den Brutraum gehangen werden.

Die erforderlichen Honigreserven können durch eine Zufütterung mit Biofutter ergänzt werden. Bienenfutter auf Invertzuckerbasis ist hierbei zu bevorzugen.

6. Varroabehandlung

Ein wichtiger Bestandteil der imkerlichen Arbeiten am Bienenvolk ist eine systematische Varroabehandlung. Das gilt bei der Bienenstockluft-Imkerei genauso wie bei der herkömmlichen Imkerei. Für eine hohe Qualität der Bienenstockluft ist ein chemiefreies Imkern notwendig. Der Einsatz der Säuren ist dabei nur von Oktober bis April zwar zulässig aber nicht zu empfehlen. Chemiefrei imkern ist möglich!

Dazu zählen:

  • Entnahme der Drohnenbrut
  • Brutentnahme
  • Verwendung eines Varroa-Controllers

7. Standortzertifizierung

Ähnlich wie bei der BIO-Imkerei gelten bei der Imkerei für Bienenstocklufttherapie hohe Ansprüche an den Standort. Auf diese Weise wird vermieden, dass die Bienen unerwünschte Schadstoffe, etwa Pflanzenschutzmittel, in den Bienenstock eintragen. Für die Bienenstockluft-Imkerei bildet die BIO Richtlinie „Verordnung (EG) Nr. 889/2008“ den Mindeststandard. Sie bildet auch die Grundlage für eine Zertifizierung durch den Deutschen Apitherapie Bund (DAB). Grundsätzlich gilt, dass in einem Umkreis von 3 km um den Standort nur wenig intensive Landwirtschaft erfolgen sollte.

Fazit

Bienenvölker, die für eine sichere und verantwortungsbewusste Bienenstocklufttherapie eingesetzt werden sollen, gelten hohe Standards bei der imkerlichen Praxis. Die Standards orientieren sich an den gängigen Standards für die BIO-Imkerei und gehen zum Teil darüber hinaus. Alle Vorgaben dienen einem Zweck: Die Stockluft frei von unerwünschten oder sogar schädlichen Stoffen zu halten, die den Nutzen und Erfolg der Stocklufttherapie negativ beeinflussen.

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